27.11.2019

Geburt unseres Kindes im Ausland – Unsere Planung und warum wir uns dafür entschieden haben

Wir möchten unsere Zeit auf Reisen maximal ausnutzen und haben uns daher entschlossen, spätestens mit Beginn des Mutterschutzes, also noch vor der Geburt, loszufahren.

Wie alle medizinischen Leistungen im Ausland, ist auch diese von Fall zu Fall unterschiedlich. Hier daher unsere Voraussetzungen:

  • Wir bleiben während der Reise und Geburt in Deutschland gemeldet
  • Melli bleibt bei ihrer Arbeit angestellt und somit auch bei der der deutschen Krankenkasse registriert
  • Wallo ist nicht mehr angestellt. Er hat stattdessen ein Kleingewerbe angemeldet für eventuelle Arbeitsaufträge im Ausland. Er kann dadurch in die Familienversicherung mit aufgenommen werden

 

Die innere Einstellung

Ob eine Geburt im Ausland überhaupt in Frage kommt, hängt in erster Linie vom Empfinden der werdenden Eltern ab, sowie vom Verlauf der Schwangerschaft.

Sofern die Schwangerschaft gut verläuft, gibt es von Seiten des Arztes zumeist keine Einwände, ein Kind im Ausland auf die Welt zu bringen. Dies sollte aber vorab unbedingt abgeklärt werden. Wir haben uns außerdem für den Ersttrimester-Ultraschall (frühe Feindiagnostik, Nackenfaltenmessung) entschieden, um etwas mehr Sicherheit zu haben.

Das Gefühl der werdenden Mama und die Einstellung der werdenden Eltern, ist natürlich ausschlaggebend bei der Entscheidung. Fühlt ihr euch als Paar und vor allem die zukünftige Mutter wohl bei dem Gedanken, in einer fremden Umgebung und fern der Familie ein Kind auf die Welt zu bringen? Diese Entscheidung muss jede Familie für sich treffen. Für uns alte Reisehasen war der Gedanke daran nicht beunruhigend. Schließlich werden auch andernorts Kinder geboren. Auch verläuft die Schwangerschaft bis jetzt gut.

 

Vorteile während des Mutterschutzes zu reisen

Der Mutterschutz beginnt spätestens 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. Viele werdende Mütter kommen allerdings schon früher in ein Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit wird noch volles Gehalt gezahlt, bis 8 Wochen nach Entbindung. Danach beginnt die Elternzeit und es wird „nur“ noch Elterngeld gezahlt. Das Elterngeld beträgt 65 bis 100 Prozent dessen, was der Elternteil vor der Geburt netto verdient hat. Dabei gibt es eine Untergrenze von mindestens 300 Euro und eine Obergrenze von höchstens 1.800 Euro pro Monat. In den meisten Fällen ist das Elterngeld nicht so hoch, wie das vorherige Gehalt. Zumindest ist es bei uns so der Fall. Ein Vorteil ist somit ganz klar die Finanzierung, da wir losreisen, während Melli noch volles Gehalt bezieht.

 

Planung der Geburt im Ausland

Wenn ihr euch entschieden habt, das Baby im Ausland auf die Welt zu bringen, stellt sich zu allererst die Frage, ob es innerhalb der EU oder außerhalb der EU geboren werden soll. Dies ist insbesondere für die Kostenübernahme durch die Versicherung relevant.

 

Variante 1: Eine Entbindung Außerhalb der EU

Die deutsche Krankenkasse übernimmt die Kosten der Entbindung nur innerhalb der EU, in diesem Fall also nicht. Die Entbindungskosten müsst ihr also höchstwahrscheinlich selbst tragen.  Das kann ganz schön teuer werden, zumal man immer mit Komplikationen rechnen muss.

Auslandskrankenversicherungen übernehmen die Kosten einer Geburt nur dann, wenn die Schwangerschaft bei Reiseantritt noch nicht abzusehen war und ihr schon einige Zeit bei der Versicherung versichert wart. Die Dauer ist dabei von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich, üblich sind jedoch 8 – 10 Monate.

Solltet ihr, wie wir, bereits schwanger die Reise antreten, dann übernehmen Langzeit Auslandskrankenversicherungen in den meisten Fällen nur dann die Kosten, wenn die Geburt vor der 36. Schwangerschaftswoche, sprich eine Frühgeburt, eintritt.

In unserem Fall war demnach eine Übernahme der Geburtskosten durch eine Auslandsversicherung nicht gedeckelt. Schon allein deswegen entschieden wir uns dafür, das EU-Ausland nicht zu verlassen.

Für diejenigen von euch, die es trotzdem in die Ferne zieht, gibt es noch ein Schlupfloch, denn die EU besitzt zahlreiche Überseegebiete, wovon viele voll und ganz einem EU Land zugehörig sind. Vor allem Frankreich besitzt viele Überseegebiete wie Französisch-Guayana, Guadeloupe, La Réunion, die zur EU gehören.

Eine dortige Entbindung  wird also von den deutschen Krankenkassen übernommen, sofern ihr in Deutschland gemeldet und versichert bleibt, da es sich um ein Land der EU handelt! Eine wie ich finde lohnenswerte Überlegung und lässt mich gleich zur zweiten Variante kommen:

 

Variante 2: Eine Entbindung innerhalb der EU mit Kostenübernahme durch die deutsche Krankenkasse

Dies ist sicherlich der einfache und kostengünstigere Weg, insbesondere wenn ihr in Deutschland versichert bleibt und dort gemeldet. Die Entbindung innerhalb der EU wird nämlich dann von den Deutschen Krankenkassen übernommen.

Wir sind bei der Techniker Krankenkasse versichert und ich könnte an dieser Stelle glatt ins Schwärmen kommen, und das bei einer Versicherung!

Doch komm ich nicht umhin zuzugeben, dass vieles ohne die Unterstützung der TK für uns nicht möglich gewesen wäre. Die Übernahme der Gehaltskosten während des Mutterschutzes und während des Beschäftigungsverbotes, die Aufnahme Wallos in die Familienversicherung, die Kostenübernahme der Vor- und Nachsorge , sowie die Übernahme der Geburtskosten im EU-Ausland … nur um ein paar Punkte zu nennen. Dabei werden wir stets freundlich am Telefon betreut OHNE langes Warten in der Warteschleife.  Diese Variante hat für uns viele Vorteile, weswegen wir uns für die Geburt in Portugal entschieden haben.

Solltet ihr in einer ähnlichen Situation wie wir sein, dann sprecht zuvor die Details und Leistungen mit eurer Krankenkasse ab. Eine stationäre Entbindung,  Vorsorge und Nachsorge, sowie weitere vorhersehbare Behandlungen solltet ihr noch vor Reiseantritt beantragen, damit ihr vor Ort keinerlei Probleme mit der Abrechnung bei der Krankenkasse habt.

Prinzipiell gilt:

Alle Leistungen, die in der deutschen Schulmedizin anerkannt sind, dürfen auch im EU-Ausland eingekauft werden!

 

Bezüglich der Abrechnung müsstet ihr euch allerdings informieren. Im Regelfall reicht man bei der Krankenkasse die Rechnung vom Arzt, Krankenhaus, der Hebamme etc. ein, und die Begleichung der Kosten erfolgt nach deutschen Vertragssätzen. Diese solltet ihr zuvor unbedingt prüfen, da die Vertragssätze außerhalb von Deutschland stark abweichen können und ihr eventuell zuzahlen müsst.

In einigen Fällen stellt die Krankenkasse auch eine Bescheinigung aus, mit der die Leistungen nach den Vertragssätzen des jeweiligen Landes abgerechnet werden können. Dies ist häufig der Fall, wenn die Geburt im Ausland aus beruflichen Gründen erfolgt, oder weil der Kindesvater dort lebt oder arbeitet, sowie in weiteren Ausnahmefällen.

 

Eine Hausgeburt oder stationäre Geburt im EU-Ausland

Neben der Entscheidung des Landes, gilt es auch sich Gedanken darüber zu machen, ob das Kind in einem Krankenhaus, oder per Hausgeburt auf die Welt gebracht werden soll. Neben den gesundheitlichen Voraussetzungen spielt hier in erster Linie die innere Einstellung der Eltern eine Rolle.

Wenn ihr euch für eine stationäre Entbindung entscheidet und ihr die Kosten über die deutsche Krankenkasse abrechnet, dann sollte die Geburt und das betreffende Krankenhaus schon vor Reiseantritt angemeldet werden, bzw. vor der Geburt. So kann euch die Versicherung die Entbindung schriftlich genehmigen, eventuell nötige Bescheinigungen ausstellen und ihr geht bei der Kostenübernahme auf Nummer sicher. Bitte informiert euch noch einmal genau bei eurer Versicherung. Unsere Aussagen stützen sich lediglich auf unsere Erfahrungen mit der Techniker Krankenkasse (TK).

Informiert euch auch über die Geburtsabläufe in dem Land eurer Wahl. Alternative Herangehensweisen, Homöopathie, Akkupunktur, Hebammenbetreuung, all dies gilt in vielen Ländern als überholt und wird in den Krankenhäusern nicht angeboten. Stattdessen könnten Kaiserschnitte hoch im Kurs stehen.

So ist es leider vielerorts in Südeuropa. Eine stationäre Entbindung kam für uns daher nicht in Frage.

Wir haben stattdessen eine großartige deutsche Hebamme in Portugal gefunden, die dort gemeldet ist und die Hausgeburt begleiten wird.

Bei der Abrechnung der Hebammenkosten durch die deutsche Krankenkasse gilt das Übliche: Die Abrechnung erfolgt nach deutschen Vertragssätzen. So ist für jede Position (zum Beispiel Wegpauschale) ein deutscher Preis festgelegt.

Nachzulesen sind die einzelnen Positionen im  Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V.

https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/hebammen/hebammenhilfevertrag/hebammenhilfevertrag.jsp

Da es leider immer zu Notfällen kommen kann, haben wir zusätzlich die Geburt in einem Krankenhaus in Lissabon angemeldet und die Genehmigung durch die Krankenkasse erhalten.  Wir würden es euch ebenso empfehlen, so seid ihr für Notfälle gerüstet. Die Inanspruchnahme ist schließlich nicht verpflichtend.

 

Vorsorge und Nachsorge im EU-Ausland

Die Vorsorge und Nachsorge der Schwangeren und des Neugeborenen kann genau wie alle anderen Leistungen durch die Krankenkasse auch im EU-Ausland eingekauft werden.

Es empfiehlt sich, wie zuvor beschrieben, diese Leistungen schon im Vorfeld bei der Krankenkasse anzumelden.  Im Anschluss werden die Rechnungen eingereicht und nach deutschen Vertragssätzen erstattet oder in Ausnahmefällen nach den Vertragssätzen des Entbindungslandes.

 

Das klingt nun alles ziemlich sachlich und trocken, da wir uns auf die für uns wichtigen Fakten beschränkt haben.

Wir möchten dennoch sagen, wie sehr wir uns nach den schlechten Erfahrungen bei der Geburt unserer Tochter Alva im Krankenhaus, nun af die Geburt freuen! Eine Hausgeburt verbinden wir mit Natürlichkeit, Ursprünglichkeit, mit Vertrauen, Fürsorge, Ruhe und Wärme. Wir hoffen, es wird der sanfte Start ins Leben für unser Kleinstes werden, den wir uns erhoffen.

Wie es uns während der Reise und im Verlaufe der weiteren Schwangerschaft und schließlich während der Geburt ergeht, werdet ihr in den folgenden Beiträgen erfahren. Wir halten euch auf dem Laufenden!

Leider haben wir keinerlei Erfahrungen, wie es sich mit Geburten im Ausland verhält, die über eine Auslandskrankenversicherung abgerechnet, oder gar privat übernommen werden. Teilt eure Erfahrungen gern mit uns in den Kommentaren.

Wir hoffen dennoch euch etwas Licht ins Dunkle gebracht zu haben und beantworten jederzeit eure Fragen.

Wir wünschen euch alles Gute!

Euer MellowMagic-Team, Melli & Wallo